Schiedsrecht Verweijen Wien | Arbitration Vienna
 
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 Willkommen bei Schiedsrecht Wien

Was ist ein Schiedsverfahren?

Das Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung, bei der sich die Parteien einigen, dass der Streit nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem Schiedsgericht mit von den Parteien gewählten Schiedsrichtern entschieden wird. Staatliche Gerichte sind oft langsam, die Verhandlungen sind öffentlich, die Gerichtsgebühren sind hoch. Wenn Sie all das vermeiden wollen, entscheiden Sie sich für ein Schiedsgericht in Österreich.

Ich bin seit rund 10 Jahren öffentlicher Notar in Wien, Vorsitzender des Fachausschusses für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht der Österreichischen Notariatskammer und habe mehr als 1000 Verlassenschaftsverfahren einschließlich Erbstreitigkeiten geführt. Als profunder Kenner des österreichischen Gesellschafts-, Privatstiftungs-, Unternehmens- und Zivilrechts, aber auch des Bauwerkvertragsrechts, Immobilienrechts und Erbrechts bin ich als Schiedsrichter vor allem für inlandsbezogene Auseinandersetzungen, aber auch für internationale Fälle geeignet.

Sie können in Österreich zwischen einem ad-hoc Schiedsgericht oder einem institutionalisierten Schiedsgericht bei der WKO wählen. Schiedsurteile sind wie Urteile von staatlichen Gerichten vollstreckbar, im Ausland oft sogar einfacher als Urteile von staatlichen Gerichten.

Ein Schiedsverfahren läuft in groben Zügen wie folgt ab:

Zunächst bestellen die Parteien einvernehmlich oder über eine Institution – wie zB das VIAC – einen oder mehrere Schiedsrichter. Dafür müssen sich die Parteien allerdings auf die Abhaltung eines Schiedsverfahrens einigen, sofern diese Einigung nicht bereits in dem dem Streitfall zugrundeliegenden Vertrag enthalten ist.

Nach einer organisatorischen Sitzung gemeinsam mit dem Schiedsrichter, den Parteien und deren Rechtsvertretern legt der Schiedsrichter den weiteren Ablauf wie Einbringung und Übermittlung der Schriftsätze, mündliche Verhandlungen, Zeugenbefragungen, etc. sowie den Ort die Zeit der Verhandlungen fest.

Nach Durchführung dieser Schritte und allenfalls ergänzenden Beweisaufnahmen durch das Schiedsgericht oder rechtlichen Stellungnahmen der Parteien erlässt das Schiedsgericht das Schiedsurteil.

 

 Öffentlicher Notar + Arbitrator Dr. Stephan Verweijen  | 1050 Wien, Schönbrunner Straße 63/2

+43 1 5811313  | arb@notar-verweijen.at