Schiedsrecht Verweijen Wien | Arbitration Vienna

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Aktuelle Entscheidung des OGH zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages

Nach einer rezenten Entscheidung des OGH (6 Ob 100/19 b) hat das Firmenbuchgericht bei einem Antrag auf Eintragung der Neufassung des Gesellschaftsvertrages auch die im Neufassungsbeschluss inhaltlich gar nicht geänderten Bestimmungen desselben (neuerlich) zu prüfen. Dies kann zu unangenehmen Überraschungen führen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, dass stets konkret nur die Änderung jener Punkte des Gesellschaftsvertrages beschlossen wird, die auch tatsächlich inhaltlich geändert werden sollen, und bei Änderung bloß weniger Punkte nicht eine gänzliche Neufassung des Gesellschaftsvertrages vorgenommen wird. So bleiben die unveränderten Bestimmungen von der Prüfung durch das Gericht ausgenommen.